Bauträgern bietet RECHBERGER bei ausgewählten Projekten die Verschaffung einer rechtlich gesicherten Position.
Hohe Flexibilität in der Bauphase, durch entsprechende Vertragsgestaltung und ein reibungslosen Abverkauf ist durch die hohe Expertise und die jahrelange Erfahrung von RECHBERGER im Wohnungseigentums- und Bauträgervertragsrecht gewährleistet.
Kaufverträge über:
RECHBERGER verfügt im Bereich des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) und Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) über hohes, laufend aktualisiertes Fachwissen sowie über viel Erfahrung bei der Erstellung und Abwicklung von Bauträgerprojekten.
Dies garantiert dem Bauträger (und der projektfinanzierenden Bank):
Im Rahmen der Abwicklung des jeweiligen Bauträgerprojekts stellt die Kanzlei RECHBERGER aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung im Bereich des Grundbuchsrechts und eines erfahrenen Teams für den Bauträger einen raschen, sicheren und reibungslosen Abverkauf der Wohnungen unter Einhaltung der Bestimmungen des BTVG sowie die risikolose Abwicklung der Treuhandschaften unter Einbeziehung der projektfinanzierenden Banken sicher.
Werden vom Bauträger in bestehenden Wohnungseigentumsanlagen bauliche Änderungen (v.a. Dachausbauten, Wohnungszusammenlegung/-teilung, Aus- Zu- und Umbauten) und/oder Widmungsänderungen durchgeführt, die eine Änderung der Nutzwerte erfordern, führt RECHBERGER für den Bauträger Änderungsparifizierungen durch.
Vortrag RA Rechberger bei OVI ONLINE BUSINESS-MEETING „Nachrüstung Sonnenschutzmaßnahmen“ - FAQs zu den Themen Änderungsrechte, Erhaltungszuständigkeiten, Kostentragung bei Nachrüstung von Sonnenschutzmaßnahmen oder Kühlung im Wohnungseigentums- und Mietrecht
Vortrag:
Verwaltung der Liegenschaft und fehlerfreie Beschlussfassungen im Wohnungseigentumsrecht
Wann: 8.11.2021, 9:00 bis 17:00 Uhr
Wo: GBV-Akademie, Austria Parkhotel Schönbrunn
Vortragende:
Mag. Cornelius Riedl,
Richter für Zivil- und Bestandrecht am Bezirksgericht Favoriten, Vortragender am WFI Wien
Mag. Christoph Rechberger,
Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitschwerpunkt Liegenschafts- und Wohnrecht
Vortrag:
Tagung Immobilienrecht 26./27.1.2022
Download:
Folder Tagung Immobilienrecht 2022 (PDF, 2.8MB)
Thema des Vortrags:
Verwaltung der Liegenschaft und fehlerfreie Beschlussfassungen im Wohnungseigentumsrecht
Wann:
27.4.2022, 9:00 bis 17:00 Uhr
Wo:
GBV-Akademie, Austria Parkhotel Schönbrunn
Vortragende:
Mag. Cornelius Riedl,
Richter für Zivil- und Bestandrecht am Bezirksgericht Favoriten, Vortragender am WFI Wien
Mag. Christoph Rechberger
Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitschwerpunkt Liegenschafts- und Wohnrecht
Vortrag „Rechtsrisiken für gemeinnützige Bauvereinigungen als Errichter, Verkäufer und Verwalter von Wohnhausanlagen im Wohnungseigentum“ gemeinsam mit Mag. Andreas Grieb, Richter des LGZ Wien GBV-Akademie
Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft Vortrag „Gewährleistung und Schadenersatz im Wohnungseigentum“
Bauträgern bietet RECHBERGER bei ausgewählten Projekten die Verschaffung einer rechtlich gesicherten Position.
Hohe Flexibilität in der Bauphase, durch entsprechende Vertragsgestaltung und ein reibungslosen Abverkauf ist durch die hohe Expertise und die jahrelange Erfahrung von RECHBERGER im Wohnungseigentums- und Bauträgervertragsrecht gewährleistet.
Kaufverträge über:
RECHBERGER verfügt im Bereich des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) und Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) über hohes, laufend aktualisiertes Fachwissen sowie über viel Erfahrung bei der Erstellung und Abwicklung von Bauträgerprojekten.
Dies garantiert dem Bauträger (und der projektfinanzierenden Bank):
Im Rahmen der Abwicklung des jeweiligen Bauträgerprojekts stellt die Kanzlei RECHBERGER aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung im Bereich des Grundbuchsrechts und eines erfahrenen Teams für den Bauträger einen raschen, sicheren und reibungslosen Abverkauf der Wohnungen unter Einhaltung der Bestimmungen des BTVG sowie die risikolose Abwicklung der Treuhandschaften unter Einbeziehung der projektfinanzierenden Banken sicher.
Werden vom Bauträger in bestehenden Wohnungseigentumsanlagen bauliche Änderungen (v.a. Dachausbauten, Wohnungszusammenlegung/-teilung, Aus- Zu- und Umbauten) und/oder Widmungsänderungen durchgeführt, die eine Änderung der Nutzwerte erfordern, führt RECHBERGER für den Bauträger Änderungsparifizierungen durch.
Thema des Vortrags:
Verwaltung der Liegenschaft und fehlerfreie Beschlussfassungen im Wohnungseigentumsrecht
Wann:
27.4.2022, 9:00 bis 17:00 Uhr
Wo:
GBV-Akademie, Austria Parkhotel Schönbrunn
Vortragende:
Mag. Cornelius Riedl,
Richter für Zivil- und Bestandrecht am Bezirksgericht Favoriten, Vortragender am WFI Wien
Mag. Christoph Rechberger
Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitschwerpunkt Liegenschafts- und Wohnrecht
Vortrag:
Tagung Immobilienrecht 26./27.1.2022
Download:
Folder Tagung Immobilienrecht 2022 (PDF, 2.8MB)
Vortrag:
Verwaltung der Liegenschaft und fehlerfreie Beschlussfassungen im Wohnungseigentumsrecht
Wann: 8.11.2021, 9:00 bis 17:00 Uhr
Wo: GBV-Akademie, Austria Parkhotel Schönbrunn
Vortragende:
Mag. Cornelius Riedl,
Richter für Zivil- und Bestandrecht am Bezirksgericht Favoriten, Vortragender am WFI Wien
Mag. Christoph Rechberger,
Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitschwerpunkt Liegenschafts- und Wohnrecht
Vortrag RA Rechberger bei OVI ONLINE BUSINESS-MEETING „Nachrüstung Sonnenschutzmaßnahmen“ - FAQs zu den Themen Änderungsrechte, Erhaltungszuständigkeiten, Kostentragung bei Nachrüstung von Sonnenschutzmaßnahmen oder Kühlung im Wohnungseigentums- und Mietrecht
Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft Vortrag „Gewährleistung und Schadenersatz im Wohnungseigentum“
Vortrag „Rechtsrisiken für gemeinnützige Bauvereinigungen als Errichter, Verkäufer und Verwalter von Wohnhausanlagen im Wohnungseigentum“ gemeinsam mit Mag. Andreas Grieb, Richter des LGZ Wien GBV-Akademie
„Wir haben bereits bei verschiedenen Dachausbauprojekten zusammengearbeitet. Mag. Rechberger ist nicht nur ein profunder Kenner des Wohnungseigentums- und Bauträgervertragsrechts, sondern er blickt auch über den Tellerrand und ist auch an bautechnischen und planerischen Fragen interessiert, was die Zusammenarbeit aus Sicht der Praktikerin erheblich erleichtert.“